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Schutz des geistigen Eigentums im Zukunftsmarkt China

Oktober 2010

Von Dr. Ralph Nack, Rechtsanwalt, Noerr LLP, München

Illustration | designhochdrei

In China liegt für den Maschinen- und Anlagenbau die Zukunft. Gleichzeitig gilt die Volksrepublik landläufig auch als ein Land mit ausgeprägter Produktpiraterie. Tatsächlich trägt aber die deutsche Industrie selbst erheblich zu diesem Problem bei, indem sie nicht ausreichend rechtlich und betriebsorganisatorisch vorsorgt. Internationale Unternehmen tun gut daran, sich proaktiv auf die Gepflogenheiten und Regeln des chinesischen Marktes einzustellen. So warten hinter dem viel diskutierten Piraterie-Thema bereits weitere Herausforderungen: Chinesische Unternehmen melden in großer Zahl eigene Schutzrechte an, die auch deutsche Wettbewerber unter Druck setzen können. Gleichzeitig nutzen kapitalstarke chinesische Unternehmen ihre Mittel, um Mehrheitsanteile an deutschen Technologieunternehmen zu erlangen und damit Zugriff auf Kerntechnologien zu erhalten.

Viele ausländische Unternehmen betrachten China nach wie vor nur als günstigen Produktionsstandort, entwickeln aber keine Strategie zum Umgang mit den lokalen Herausforderungen. Dabei lässt sich eine Vielzahl möglicher Probleme durch eine vorausschauende, multidimensionale Schutzstrategie vermeiden. Eine solche Strategie sollte rechtliche, technische, betriebsorganisatorische und politische Aspekte umfassen.

Oberste Regel: Rechte anmelden

Die einfachste Regel zum Schutz geistigen Eigentums wird zugleich am häufigsten missachtet: Ein rechtlicher Schutz in China ist nur möglich, wenn Patente, Geschmacksmuster und Marken auch konsequent und flächendeckend angemeldet werden. Bestehen in China keine Schutzrechte, ist es dort vollkommen legal, Technologie und Unternehmenskennzeichen nachzuahmen. Im deutschen Markt ist wegen der Vertriebs- und Abnehmerstrukturen eine effektive Rechtsdurchsetzung gegen entsprechende Importe oftmals nicht möglich.

Entgegen der landläufigen Meinung können Schutzrechte in China auch effektiv und kostengünstig durchgesetzt werden. Wichtigste Regel ist hierbei, ein gerichtliches Verfahren bei einem erfahrenen und verlässlichen Gericht anhängig zu machen und nicht bei einem Provinzgericht, möglicherweise gar am Sitz des beklagten Unternehmens. Die Qualität der Gerichte ist in China ungefähr so divers wie die der Gerichte in Europa. Auch hierzulande käme niemand ernsthaft auf den Gedanken, einen wichtigen Patentverletzungsprozess in der Provinz anhängig zu machen. Weit unterschätzt sind zudem die Möglichkeiten einer Rechtsdurchsetzung durch spezialisierte Verwaltungsbehörden, wenn Unternehmen Marken oder Geschmacksmuster verletzen – eine echte Besonderheit des chinesischen Rechts. Solche Verfahren sind vergleichbar mit dem Vorgehen der deutschen Zollbehörde gegen Verletzer auf Messen und an den Grenzen: Die chinesischen Behörden arbeiten hier unbürokratisch, schnell und kostengünstig.

Effektiver Schutz ist möglich

Zu den technischen Aspekten einer Schutzstrategie gehört wie überall auf der Welt zunächst der physische Schutz des Unternehmens vor Industriespionage. Die grundlegenden Anforderungen unterscheiden sich in China nicht von denen in anderen Ländern. Zugangskontrollen und gestufte Zutrittsberechtigungen sollten selbstverständlich sein. Hochsensible Daten sollten grundsätzlich nur in sicheren Netzen gespeichert werden. Auch auf betriebsorganisatorischer Ebene ist es das oberste Ziel, Industriespionage zu erschweren. Beispielsweise sollten Werksbesuche von fremden Dritten gut geplant und organisiert sein, um unerwünschte Aktivitäten zu verhindern. Für die chinesischen Mitarbeiter im eigenen Unternehmen gilt: Wenn diese stetig wechseln, fließt automatisch auch Wissen aus dem Unternehmen ab. Das kann durch attraktive Anreizprogramme wie Werkswohnungen, Krankenversicherung oder Bonuszahlungen vermieden werden.

Anders als in Deutschland ist es in China zudem wichtig, gute Beziehungen zu politischen Funktionsträgern und Behörden aufzubauen und zu pflegen. Insbesondere in zeitkritischen Situationen kann die Qualität solcher Beziehungen entscheidend für den Erfolg einer Rechtsdurchsetzungsmaßnahme sein. Mit Blick auf die Schutzrechte chinesischer Unternehmen ist dringend zu empfehlen, im Patentregister systematisch die Anmeldeaktivitäten der chinesischen Wettbewerber zu beobachten. Werden hierbei für das eigene Unternehmen potenziell bedrohliche Schutzrechte identifiziert, sollten umgehend rechtliche Gegenmaßnahmen geprüft werden. Wie in Deutschland ist es in China schwer oder teilweise sogar unmöglich, dem Vorwurf der Rechtsverletzung mit dem Einwand der Nichtigkeit des betreffenden Schutzrechtes zu begegnen.

Das erhebliche Interesse chinesischer Investoren am deutschen Maschinen- und Anlagenbau kommt vielen deutschen Unternehmen gelegen, da hier dringend benötigtes Kapital zufließt. Um eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu sichern, können beispielsweise Schutzrechte in ein drittes Unternehmen überführt werden und an den Übernahmekandidaten rücklizenziert werden, um die Kontrolle über die Technologie nicht aus der Hand zu geben.
Die rechtlichen Mittel und Wege unterscheiden sich teilweise deutlich von denen, die aus Deutschland und Europa bekannt sind. Es liegt am ausländischen Gast, sich darauf einzustellen. So ist ein effektiver Schutz geistigen Eigentums auch in China möglich.

Autor:
Dr. Ralph Nack, Rechtsanwalt, Spezialist für Fragen des geistigen Eigentums, Noerr LLP, München

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